Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder gepflegt hat und dabei wenig verdient hat, bekommt einen Zuschlag zur Rente. Du musst nichts beantragen – die Rentenversicherung prüft automatisch.
Worum geht es?
Die gibt es seit 2021. Sie ist keine eigene Rente, sondern ein Zuschlag auf die normale Rente. Sie soll Menschen helfen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, aber wegen niedriger Löhne nur eine kleine Rente bekommen.
Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“: Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung und Pflege. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren.
Diese Fragen solltest du klären
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein. Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob du Anspruch hast – auch bei Menschen, die schon in Rente sind.
Wird mein Einkommen angerechnet?
Ja. Die Rentenversicherung erfährt über das Finanzamt dein Einkommen (und das deines Partners). Liegt es über bestimmten Freibeträgen, wird der Zuschlag gekürzt. Vermögen spielt keine Rolle.
Wie viel bekomme ich?
Das ist sehr unterschiedlich – von wenigen Euro bis zu einigen hundert Euro im Monat. Es hängt davon ab, wie viel du verdient hast und wie lange.
Was ist, wenn die Rente trotzdem nicht reicht?
Dann kannst du beim Sozialamt Grundsicherung im Alter beantragen. Dabei gibt es zusätzlich einen Freibetrag für Menschen mit 33 Grundrentenjahren.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- 1
Rentenbescheid prüfen
Steht dort ein „Grundrentenzuschlag“? Wenn nicht, kann das an fehlenden Jahren oder an deinem Einkommen liegen.
- 2
Fehlende Zeiten klären
Kindererziehung und Pflegezeiten zählen mit. Lass deinen Versicherungsverlauf prüfen.
- 3
Wohngeld und Grundsicherung prüfen
Auch mit Grundrente kann ein Anspruch bestehen.
Typische Fehler
- !
Auf einen Antrag warten
Die Prüfung läuft automatisch – aber nur, wenn alle Zeiten im Konto stehen.
- !
Wohngeld nicht beantragen
Viele Rentner mit kleiner Rente hätten Anspruch, stellen aber keinen Antrag.
Vor deiner Entscheidung
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Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rente
- Verbraucherzentrale: Altersvorsorge
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